Fördermittel

Zur Unterstützung von Existenzgründungen wurden zahlreiche Finanzierungs- und Förderprogramme aufgelegt. Fördermittel sind Finanzierungsinstrumente mit günstigen Konditionen, die zu einer optimalen Finanzierung beitragen. Deshalb sollten Sie bei jeder unternehmerischen Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Das Angebot der Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft ist mittlerweile so vielfältig, dass der Unternehmer dies nicht oder nur mit großem Aufwand überblicken kann. Durch Förderprogramme werden die Finanzmittelbedarfe für das Unternehmensvorhaben gedeckt, Investitionen der neu gegründeten Unternehmen gefördert und für eine ausreichende Liquidität des Unternehmens gesorgt. Außerdem dienen einige Programme zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Gründungsphase.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung von Fördermitteln. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Zuschüssen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für geplante Investitionen.

Daneben gibt es speziell für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit Zuschüsse, die wir Ihnen hier gern näher vorstellen wollen:

Gründungszuschuss

Gründer, die noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) von mindestens 90 Tagen haben, können seit dem 01.08.2006 für die Gründung eines Unternehmens einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. Der Existenzgründer erhält als Gründungszuschuss für die Zeit von 9 Monaten sein bisheriges Arbeitslosengeld und eine Sozialversicherungspauschale von monatlich 300,- EUR. In der zweiten Phase kann diese Sozialverschischerungspauschale für weitere 6 Monate gewährt werden. Insgesamt sind also Zuschüsse von bis zu 4500,- € zzgl. dem ALG I möglich.
Voraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschusses ist neben dem Ausfüllen des Antragsformulars die Vorlage eines tragfähigen Businessplans, eine Tragfähigkeitsbescheinigung und ggfs. der Abschluss einer Unfallversicherung.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Gründungszuschusses, indem wir zusammen mit Ihnen die Formalitäten erledigen, Sie bei der Erarbeitung des Businessplans unterstützen oder die Fachliche Stellungnahme ausarbeiten.

Einstiegsgeld

Für ALG II-Empfänger besteht auch die Möglichkeit einer Förderung bei Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden – das sogenannte Einstiegsgeld. Es wird als Zuschuss zum ALG II gewährt, allerdings besteht kein Rechtsanspruch darauf. Der Fallmanager entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er das Einstiegsgeld bewilligt oder nicht.
Voraussetzung für die Gewährung ist wie beim Gründungszuschuss das Vorliegen eines Business-Plans und die positive Stellungnahme einer Fachkundigen Stelle. Das Einstiegsgeld wird üblicherweise für Zeiträume von 6 Monaten bewilligt und kann maximal 24 Monate bewilligt werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 100% der Regelleistung, die der Gründer bezieht. Üblicherweise werden aber 50% bewilligt.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Einstiegsgelds, indem wir zusammen mit Ihnen die Formalitäten erledigen, Sie bei der Erarbeitung des Businessplans unterstützen und/ oder die Fachliche Stellungnahme ausarbeiten.

Mit Gründerbörse e.V. steht Ihnen ein qualifizierter Partner für Ihre Gründung zur Seite. Für ein kostenloses Informationsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. In diesem Gespräch klären wir erst einmal, ob Fördermittel für die Beratung möglich sind und welche Beratungsleistungen von Ihnen gewünscht werden.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

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